Häufige Fragen
Was kostet ein Sprachaufenthalt in Südkorea?
Unsere Schule in Südkorea ist Lexis, mit Standorten in Seoul und Busan und jeweils einem Teilzeitkurs von 15 und einem Intensivkurs von 25 Lektionen zu 60 Minuten pro Woche. In Busan sind die Intensivklassen mit durchschnittlich 6 Personen besonders klein. Bei der Unterkunft reicht die Spanne in Seoul von der Gastfamilie über die Studentenresidenz bis zum Mini-Studio Premium. Planen Sie auch Gesundheitskosten ein: Spitäler verlangen laut EDA vor der Behandlung eine Kreditkarte oder Vorauszahlung.
Wie sicher ist Südkorea für einen Sprachaufenthalt?
Reisen nach Südkorea gelten für das EDA grundsätzlich als sicher. Zwei Punkte sind aber besonders: Laut südkoreanischem Recht dürfen Ausländerinnen und Ausländer nicht an politischen Aktivitäten wie Protesten teilnehmen, und die Spannungen auf der koreanischen Halbinsel halten an, sodass Raketentests und Militärmanöver die Lage kurzfristig beeinflussen können. Das EDA rät zudem zu Skepsis bei ungewohnten E-Mails, Anrufen und Gewinnmitteilungen. Die Polizei erreichen Sie unter 112 oder 119.
Wie lange sollte ein Sprachaufenthalt in Südkorea mindestens dauern?
In Seoul beginnen Sie bei Lexis mit 1 Woche, jeden Montag, und bleiben bis 52 Wochen. In Busan verlangt die Schule mindestens 2 Wochen, dafür ist der Einstieg flexibel. Der Intensivkurs in Seoul nimmt schon Jugendliche ab 13 Jahren auf, der Teilzeitkurs Gäste ab 16. Wer Koreanisch von Grund auf lernt, plant eher mehrere Monate ein, denn mit einer neuen Schrift braucht der Einstieg Zeit.
Wo wohne ich während des Sprachaufenthalts in Südkorea?
Lexis vermittelt in Seoul Gastfamilien mit Frühstück oder Halbpension, schon ab 13 Jahren, und in Busan Gastfamilien mit Frühstück ab 16 Jahren. Ab 18 Jahren kommen in beiden Städten Studentenresidenzen und Mini-Studios dazu. In Seoul gibt es zudem ein Serviced Apartment mit Frühstück ab 19 Jahren, in Busan ein Appart-Hotel mit Frühstück. Für Jugendliche, die ohne Eltern reisen, ist die Gastfamilie in Seoul damit die einzige Wohnform, die schon vor dem 16. Geburtstag offensteht.
Brauche ich als Schweizerin oder Schweizer ein Visum für Südkorea?
Visumfreie Reisende müssen für Südkorea grundsätzlich vor der Abreise eine elektronische Einreisegenehmigung einholen, die K-ETA. Die befristete Befreiung der Schweiz, die die Botschaft der Republik Korea in Bern bekannt gegeben hat, gilt nur bis zu einem festen Datum; wer danach reist, prüft vor der Buchung, ob sie verlängert wurde, denn sonst gilt die K-ETA-Pflicht wieder. Jugendliche bis 17 Jahre und Personen ab 65 Jahren sind generell von der K-ETA ausgenommen. Das EDA verweist zudem auf die elektronische Einreisekarte E-Arrival Card.
Darf ich während des Sprachaufenthalts in Südkorea arbeiten?
Nicht im Rahmen der visumfreien Einreise: Laut der Botschaft der Republik Korea in Bern gilt diese für Kurzbesuche wie Veranstaltungen oder Geschäftstreffen, nicht aber für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit. Für Studium, bezahlte oder unbezahlte Arbeit und Praktika gelten ohnehin andere Einreisebestimmungen als für Touristenreisen. Ein Stagiaires-Abkommen für junge Berufsleute hat die Schweiz mit Südkorea nicht geschlossen, das Land fehlt auf der Liste des SEM. Wer in Korea arbeiten möchte, klärt dies vorher mit der Botschaft in Bern.