Häufige Fragen
Was kostet ein Sprachaufenthalt in Japan?
In Japan unterrichten GenkiJACS in Tokio, Kyoto und Fukuoka sowie Lexis in Kobe. GenkiJACS führt einen einzigen Standardkurs mit 20 Lektionen pro Woche, in Klassen von höchstens 8 Personen; Lexis in Kobe bietet 15 oder 20 Stunden. Bei der Unterkunft schliesst die Gastfamilie meist nur das Frühstück ein, bei Lexis Halbpension. Rechnen Sie mit Gesundheitskosten: Spitäler verlangen laut EDA teils eine finanzielle Garantie vor der Behandlung.
Wie sicher ist Japan für einen Sprachaufenthalt?
Japan gilt für das EDA grundsätzlich als sicheres Reiseziel, mit einer geringen Kriminalitätsrate. Es weist aber auf sexuelle Übergriffe hin, oft verbunden mit Betäubungsmitteln in Getränken, und auf Kreditkartenbetrug, besonders in den Ausgehvierteln Tokios. Die angespannte Lage auf der koreanischen Halbinsel kann sich auf Japan auswirken; bei nordkoreanischen Raketenstarts wurden schon Alarme ausgelöst. Die Notrufe lauten 110 für die Polizei und 119 für Ambulanz und Feuerwehr, beide auf Japanisch.
Wie lange sollte ein Sprachaufenthalt in Japan mindestens dauern?
In Japan beginnen Sie bei beiden Schulen mit 1 Woche, jeweils am Montag. Der Standardkurs von GenkiJACS läuft bis 52 Wochen, in Tokio, Kyoto und Fukuoka gleichermassen. Bei Lexis in Kobe dauert der Kurs mit 15 Stunden höchstens 48 Wochen, jener mit 20 Stunden bis 52. Wer länger als 90 Tage bleiben möchte, beachtet die Regeln in der Antwort zum Visum.
Wo wohne ich während des Sprachaufenthalts in Japan?
Bei GenkiJACS wohnen Sie in einer Gastfamilie mit Frühstück, in einer privaten Residenz oder in einem privaten Apartment, beide ohne Verpflegung. Die Gastfamilie steht in Kyoto und Fukuoka schon ab 14 Jahren offen, in Tokio ab 18. Lexis in Kobe vermittelt Gastfamilien mit Halbpension, die Dormy Residence mit Halbpension, das Mukonoso Student House und ein Apartment mit Schlafzimmer ab 20 Jahren.
Brauche ich als Schweizerin oder Schweizer ein Visum für Japan?
Die Schweiz gehört zu den Ländern, mit denen Japan ein bilaterales Abkommen über die Visumbefreiung hat, das Aufenthalte von bis zu 6 Monaten erlaubt. Wer länger als 90 Tage bleiben will, muss aber vor Ablauf der bewilligten Frist beim Justizministerium, beim regionalen Einwanderungsbüro, eine Verlängerung beantragen. In Japan müssen Sie sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen können. Nehmen Sie Ihre Medikamente mit, denn laut EDA sind in Japan nicht alle erhältlich.
Darf ich während des Sprachaufenthalts in Japan arbeiten?
Über das Working-Holiday-Programm nicht: Japan hat solche Abkommen mit 32 Ländern geschlossen, zuletzt mit Malta und Italien, doch die Schweiz steht nicht auf dieser Liste. Einen Weg für junge Berufsleute gibt es trotzdem: Seit 2009 besteht eine Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und Japan über den Austausch von jungen Berufstätigen. Diese Praktika müssen laut SEM im erlernten Beruf erfolgen und orts- und branchenüblich bezahlt sein. Für jede Arbeit gelten andere Einreisebestimmungen als für einen Kurzaufenthalt.