Einreise und Visum für Ihre Sprachreise
Diese Übersicht richtet sich an deutsche und österreichische Staatsangehörige. Einreisebestimmungen ändern sich; verbindlich sind immer die Angaben der Behörden des Ziellandes sowie die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts beziehungsweise des österreichischen Außenministeriums. Die genannten Quellen wurden am 26. September 2026 eingesehen.
Irland, Malta, Spanien, Italien, Portugal
Für Reisen in diese EU-Länder genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Achten Sie vor der Buchung auf die Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises.
Vereinigtes Königreich
Für das Vereinigte Königreich benötigen Sie einen Reisepass und vor der Abreise eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Nach den Angaben der britischen Regierung berechtigt die ETA zu Aufenthalten von bis zu 6 Monaten. Für ein Schuljahr ist ein Studentenvisum nötig. Beantragen Sie die ETA nur über die offizielle Seite: gov.uk/eta.
USA
Für Kurzaufenthalte ist in der Regel die elektronische Einreisegenehmigung ESTA nötig. Ob sie für Ihren Kurs genügt oder ein Studentenvisum erforderlich ist, hängt von Kursumfang und Dauer ab; das klären wir vor der Buchung mit Ihnen. Maßgeblich sind die Angaben der US-Behörden: esta.cbp.dhs.gov.
Kanada
Für die Einreise auf dem Luftweg ist für Staatsangehörige visumfreier Länder eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) nötig. Die Angaben der kanadischen Regierung finden Sie hier: canada.ca/eta.
Australien und Neuseeland
Für Australien gibt es die elektronische Einreisegenehmigung eVisitor, für Neuseeland die NZeTA. Ob sie für Ihren Kurs genügt, hängt von der Dauer ab; prüfen Sie die Bedingungen auf den offiziellen Seiten (immi.homeaffairs.gov.au und immigration.govt.nz).
Japan, Südkorea, Südafrika, Costa Rica, Argentinien
Für einen Kurzaufenthalt zum Sprachenlernen ist in der Regel kein Visum nötig. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts beziehungsweise des österreichischen Außenministeriums.
Working Holiday
Mit mehreren Ländern (unter anderem Australien, Neuseeland, Kanada, Japan und Südkorea) bestehen Abkommen für ein Working-Holiday-Visum. Es ist ein eigenes Visum mit eigenen Bedingungen und kein Bestandteil unserer Sprachreisen; Informationen dazu erhalten Sie bei den Behörden des jeweiligen Landes und beim Auswärtigen Amt.
Ihre Verantwortung und unsere Begleitung
Die Einreiseformalitäten liegen bei den Teilnehmenden. Wir begleiten Sie bei den Schritten, können den Erhalt einer Genehmigung oder eines Visums aber nicht garantieren (siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen, Art. 11).
